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Kolumne: Gut abgesichert bei Verlassenschaft

Gut abgesichert

Nach der Verlassenschaft beginnt oft erst die Suche


Wenn ein nahestehender Mensch verstirbt, stehen Trauer und Abschied im Vordergrund. Gleichzeitig beginnt aber oft ein organisatorischer Kraftakt, den viele Angehörige unterschätzen. In meiner beruflichen Praxis sehe ich immer wieder, wie schwierig es sein kann, den Überblick über Versicherungen und finanzielle Verpflichtungen zu bekommen.

Gibt es Lebensversicherungen? Welche Polizzen bestehen überhaupt? Sind Beiträge noch zu bezahlen oder Verträge zu kündigen? Wer ist bei einer Lebensversicherung als bezugsberechtigte Person eingetragen? Diese Fragen tauchen häufig erst dann auf, wenn rasch Entscheidungen getroffen werden müssen.

Besonders bei Lebensversicherungen kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Vielen ist nicht bewusst, dass eine bezugsberechtigte Person bereits im Vertrag festgelegt sein kann. Diese Auszahlung fällt unter Umständen gar nicht in die Verlassenschaft, sondern erfolgt direkt an die begünstigte Person. Wurden diese Begünstigungen über viele Jahre nicht angepasst, entsprechen sie möglicherweise nicht mehr der aktuellen Lebenssituation.

Auch andere Versicherungen sollten nach einem Todesfall überprüft werden. Manche Verträge gehen auf die Erbinnen und Erben über, andere können oder müssen beendet werden. Gerade in dieser emotional belastenden Zeit ist es hilfreich, wenn jemand den Überblick behält und erklärt, welche Schritte notwendig sind.

Deshalb empfehle ich meinen Kundinnen und Kunden, ihre Versicherungsunterlagen regelmäßig zu ordnen und Verträge alle paar Jahre zu überprüfen. Nicht nur die Deckungen sollten noch passen, sondern auch die hinterlegten Daten, Bezugsrechte und Ansprechpartner.

Eine gute Vorsorge zeigt sich oft erst dann, wenn sie gebraucht wird. Sie nimmt den Angehörigen zwar nicht die Trauer, aber sie kann viele organisatorische Hürden deutlich kleiner machen. Und genau das ist ein wichtiger Beitrag, um Menschen in einer schwierigen Lebensphase zu entlasten.

veröffentlicht am 24.08.2026