Kolumne: Nachhaltig wirtschaften
Nachhaltig wirtschaften
– aber richtig abgesichert
Es ist erfreulich, dass Kreislaufwirtschaft und Upcycling in unserer Region immer mehr Bedeutung bekommen. Reparieren, umgestalten, neu denken – das ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern oft auch wirtschaftlich klug. Doch gerade bei kreativen Geschäftsmodellen erlebe ich in der Praxis eine häufige Fehleinschätzung: Viele wissen nicht, wann sie rechtlich als „Herstellerin“ oder „Hersteller“ gelten.Sobald ein Produkt wesentlich verändert oder aus bestehenden Teilen etwas Neues geschaffen wird, kann das Produkthaftungsgesetz greifen. Das bedeutet, dass man für Schäden haftet, die durch dieses Produkt entstehen – selbst dann, wenn kein vorsätzliches Fehlverhalten vorliegt.
Ein Beispiel aus der Praxis: Wird aus einem alten Möbelstück ein neues Designobjekt mit tragender Funktion, trägt der Betrieb Verantwortung für Stabilität und Sicherheit. Werden elektrische Komponenten verändert, steigt das Risiko zusätzlich.
An dieser Stelle ist wichtig zu betonen: Es geht nicht darum, Innovation zu bremsen. Im Gegenteil. Nachhaltiges Unternehmertum verdient Unterstützung. Aber es braucht auch eine Versicherungslösung, die diese Tätigkeit ausdrücklich miteinschließt. Eine angepasste Betriebs- und Produkthaftpflicht ist hier oft entscheidend.
Kreislaufwirtschaft bedeutet Verantwortung für Ressourcen. Als Unternehmerin oder Unternehmer trägt man zusätzlich Verantwortung für Sicherheit. Beides lässt sich gut verbinden – mit dem richtigen Blick auf die Risiken.